Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Alterssicherung vorgelegt. Darin findet sich auch ein Vorschlag zu Minijobs. Was ist momentan bekannt?
Was empfiehlt die Kommission?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu beenden. Außerdem schlägt sie vor, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Ausnahmen sollen nach den Empfehlungen lediglich für Schülerinnen und Schüler gelten.
Die Kommission beschreibt die vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt:
"Die Kommission schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der GRV zu beenden. Mit Rücksicht auf die Beschäftigungswirkungen und die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungszweige sowie das Steueraufkommen sollte der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden. Lediglich für Schülerinnen und Schüler kann es Ausnahmen geben, da bei ihnen keine Gefahr einer Verstetigung der begrenzten Arbeitsmarktteilnahme besteht. Die Kommission schließt sich damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen. In der Folge entfällt auch die Notwendigkeit für eine gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs)."
Wie geht es jetzt weiter?
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind keine Gesetzesänderungen. Wie die Vorschläge vom Gesetzgeber aufgegriffen und ausgestaltet werden, ist aktuell noch offen. Eine verbindliche Einschätzung zu möglichen Auswirkungen ist deshalb derzeit nicht möglich.
FAQ
Gelten die vorgeschlagenen Änderungen bereits?
Nein. Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen ausgesprochen. Diese haben noch keine rechtliche Wirkung.
Ändert sich aktuell etwas für Minijobs?
Nein. Für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber gelten aktuell die bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Wann steht fest, ob die Empfehlungen umgesetzt werden?
Das ist derzeit offen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber entsprechende Änderungen beschließt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zur Alterssicherungskommission und ihren Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
(Mitteilung auf magazin.minijob-zentrale.de)