Bezahlung im Minijob: Stundenlohn oder Monatslohn?

Für die Bezahlung im Minijob gibt es zwei Varianten. Zum einen gibt es die Bezahlung nach geleisteten Arbeitsstunden und zum anderen einen festen Monatslohn. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von den Arbeitseinsätzen der Minijobberinnen und Minijobber ab. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen sollten, wird in diesem Beitrag erklärt.

Stundenlohn oder Monatslohn: Wo liegt der Unterschied?

Beim Stundenlohn werden Minijobberinnen und Minijobber nach Bedarf eingesetzt. Jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde wird bezahlt. Der Monatslohn kann hier unterschiedlich hoch ausfallen. Dieses Modell eignet sich besonders für flexible Einsätze oder saisonale Schwankungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Personaleinsatz dadurch besser an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Beim Monatsverdienst erhalten Minijobberinnen und Minijobber dagegen jeden Monat denselben Verdienst. Häufig liegen diesem Modell feste Arbeitstage und regelmäßige Arbeitszeiten zugrunde – zum Beispiel zweimal pro Woche jeweils vier Stunden. Gerade bei regelmäßigen Einsätzen ist ein Monatsverdienst oft einfacher zu organisieren. Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertage lassen sich dadurch meist leichter planen.

Wie hängen Verdienstgrenze und Arbeitszeit zusammen?

Für Minijobs gilt aktuell eine Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich. Das sind 7.236 Euro im Jahr.

Wie viele Stunden Minijobberinnen und Minijobber arbeiten dürfen, hängt von dem vereinbarten Verdienst pro Arbeitsstunde ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung als Stunden- oder Monatslohn erfolgt. Wird beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro gezahlt, sind ungefähr 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich.

Bei einem festen Monatslohn lässt sich die Verdienstgrenze meist relativ einfach einhalten, da die Arbeitszeiten häufig vorher festgelegt werden. Bei flexiblen Einsätzen und einer Abrechnung nach Stunden müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Verdienstgrenze im Blick behalten.

Was gilt bei schwankendem Verdienst?

Bei Stundenlöhnen kommt es häufig zu schwankenden Verdiensten. In manchen Monaten fallen für Minijobberinnen und Minijobber mehr Einsätze an, in anderen weniger. Entscheidend ist, dass die Verdienstgrenze von durchschnittlich 603 Euro im Monat eingehalten wird. Der Verdienst in einzelnen Monaten darf also höher oder niedriger ausfallen.

Deshalb erstellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung eine Prognose. Dafür schätzen sie den voraussichtlichen Verdienst für die kommenden zwölf Monate. So lässt sich beurteilen, ob die Verdienstgrenze eingehalten wird und ein Minijob vorliegt.

Wann macht ein Arbeitszeitkonto im Minijob Sinn?

Mit einem Arbeitszeitkonto lassen sich flexible Einsätze mit einem gleichbleibenden Monatslohn kombinieren. Das bedeutet: Die Minijobberin oder der Minijobber erhält einen festen monatlichen Verdienst. Die Arbeitseinsätze in den Monaten können jedoch unterschiedlich sein.

Bei einem Arbeitszeitkonto gilt:

Wichtig ist eine transparente Dokumentation der Arbeitszeiten in den Entgeltunterlagen.

Wie wird die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt?

Alle wichtigen Regelungen zwischen Arbeitgeberinnen, Arbeitgebern und Minijobbern müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere:

Klare Vereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sorgen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

Wie funktioniert die Beitragszahlung bei flexiblem Verdienst?

Bei Minijobberinnen und Minijobbern mit Stundenlöhnen und flexiblen Einsätzen steht der genaue Verdienst häufig erst nach Ablauf des Monats fest. Die Abgaben müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber trotzdem bereits im laufenden Monat zahlen – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag.

Ist die endgültige Höhe des Verdienstes zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, kann die Höhe der Abgaben zunächst geschätzt werden. Zur Orientierung dient zum Beispiel der voraussichtliche Monatsverdienst oder der Verdienst des Vormonats. Ergibt sich später ein höherer oder niedrigerer tatsächlicher Verdienst, wird die Differenz im Folgemonat ausgeglichen.

Bei einem festen Monatsverdienst ist die Abgabenberechnung meist einfacher. Da der Verdienst bereits feststeht, lässt sich auch die Höhe der Abgaben frühzeitig genau bestimmen.

Fazit: Vergütung im Minijob gut planen

Feste Arbeitszeiten lassen sich häufig besser mit einem Monatsverdienst organisieren. Flexible Einsätze sprechen dagegen oft eher für eine Abrechnung nach geleisteten Stunden – erfordern aber eine sorgfältige Planung, Dokumentation und Prognose des Verdienstes.

(Mitteilung im Online-Magazin der minijob-zentrale)